Wie die Steiermark ein unternehmerisches Land bleibt: #3 STEUERN UND ABGABEN
Die öffentliche Hand formt durch die Bereitstellung von öffentlichen Gütern, wie etwa die Errichtung von Infrastruktur und die Bereitstellung von Leistungen im Bildungs- und Gesundheitssektor, die Rahmenbedingungen für das Tun und Schaffen von selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigen. Die zur Finanzierung dieser öffentlichen Leistungen – auch Leistungen durch das Land Steiermark – notwendigen Einnahmen aus Steuern und Abgaben belasten Wirtschaftstreibende und Arbeitnehmer:innen jedoch stark und vermögen wiederum als Leistungshemmer zu wirken.
Zuletzt aktualisiert am 03.12.2024, 16:18
Die Standortattraktivität wird somit einerseits durch die Qualität der öffentlichen Güter und anderseits durch das Ausmaß der Abgabenlast bestimmt. Daher gilt es, diese beiden in Wechselwirkung zueinander stehenden Parameter zu optimieren, um die Wettbewerbsfähigkeit und somit den Wohlstand im Land zu verbessern bzw. zu erhalten.
Die Ausgaben des Landes Steiermark sind über die letzten 20 Jahre weitaus stärker gestiegen als die Inflation, wobei die Ausgabenproblematik insbesondere durch die Bereiche Gesundheit und soziale Wohlfahrt getrieben wurde und wird. Die Pro-Kopf-Finanzverschuldung des Landes Steiermark wie auch der steirischen Gemeinden liegt im Bundesländervergleich klar über dem Durchschnitt.
Die Gesamtausgaben des Landes Steiermark (Basisjahr 2000 = 100) sind seit 2000 deutlich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex (VPI).
Quelle: Statistik Austria (Länder ab 2000, VA-Gruppen und Abschnitte; Länder ab 2020, Finanzierungshaushalt); IWS-Darstellung.
Folgende Maßnahmen tragen im Bereich der öffentlichen Haushalte zur Schaffung bzw. Erhaltung der Steiermark als leistungs- und wettbewerbsfähigen Standort bei:
- Landeshaushalt sanieren!
Die Finanzschulden des Landes Steiermark und der steirischen Gemeinden liegen (im Jahr 2022) bei rund 6.300 Euro pro Kopf. In den übrigen Bundesländern liegt der Vergleichswert bei rund 4.400 Euro.
- Ausgabendynamik eindämmen!
Die Ausgaben des Landes Steiermark und der steirischen Gemeinden steigen schon seit Jahren deutlich stärker als die Inflation. Besonders Gesundheit und Soziale Wohlfahrt belasten den steirischen Haushalt.
- Einsparungspotenziale nutzen, Effizienz steigern!
Pflichtausgaben sind auf rechtliche und strukturelle Änderungen zu prüfen, Ermessensausgaben können direkt beeinflusst werden.
- Spielraum für Zukunftsinvestitionen schaffen!
Infrastruktur, Bildung, Forschung & Entwicklung sind die Basis für den Wohlstand und benötigen eine dementsprechende finanzielle Ausstattung.
- Wirkungscontrolling und Aufgabenorientierung verbindlich gestalten!
Für ein effektives Wirkungscontrolling braucht es verbindliche Ziele, welche mit Konsequenzen verbunden sind. Das derzeitige Wirkungscontrolling stellt eine reine Berichterstattung dar, das keine Anreize zur Effizienzsteigerung bietet.
- Transparenz bei Detailberichten gewährleisten!
Die Finanzberichte des Landes Steiermark geben zu wenig Einblick in die Details des Haushaltes. Eine Verbesserung der Transparenz wird gefordert.
- Leerstandsabgabe und weitere Bagatellsteuern abschaffen!
Die Möglichkeit zur Einhebung einer Leerstandsabgabe bringt einen hohen administrativen Aufwand und nur wenig Zusatzeinnahmen. Weitere Bagatellsteuern, wie etwa die Lustbarkeitsabgabe oder den Tourismusinteressentenbeitrag, gilt es auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis hin zu untersuchen.
- ORF-Landesgebühr abschaffen!
Die nunmehrige Kultur- und Sportförderungsabgabe führt zu einer Belastung der Unternehmen. Wie die Länder Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich soll zukünftig auch die Steiermark auf die ORF-Landesabgabe gänzlich verzichten.
- Begutachtungsrecht bei Gemeinde-Verordnungen einführen!
Wie auf Bundes- und Landesebene sollen auch kommunale Verordnungen (z.B. Abfall-, Wasser- , Kanal- , Grünflächenfaktor-, Stellplatz- und Leerstandsabgabe-Verordnung) einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden.
- Neuregelung der Bedarfszuweisungen für Kommunen!
Die Bedarfszuweisungen müssen stärker mit der wesentlichen Landesstrategie verknüpft und an die verbindliche Ausschöpfung von Synergiepotentialen geknüpft werden.
- Interkommunalen Finanzausgleich umsetzen!
Der interkommunale Finanzausgleich sollte als Standortentwicklungsinstrument steiermarkweit in Umsetzung gehen. Orientierung könnten dabei bestehende Best-Practice-Beispiele in den Regionen liefern.
FAZIT: Um Mittel für Zukunftsinvestitionen bereit stellen zu können und den Wirtschaftsstandort zu stärken, braucht es daher
- Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen seitens der öffentlichen Hand
- sowie eine Sanierung der Landes- und Gemeindehaushalte in der Steiermark.
Das vollständige Forderungspapier ist hier abrufbar und enthält Anliegen in den Themenbereichen:
- Umwelt- und Energierecht
- Energieversorgung
- Infrastruktur für Alternativenergie
- Investitionsklima
- Einbindung der Sozialpartner
- Landesstrategien sowie Sachprogramme.