Wie die Steiermark ein unternehmerisches Land bleibt: #2 Wettbewerbsfähigkeit der Steiermark

Der Wohlstand von Ländern und Regionen ist eng mit dem Vorhandensein innovativer, unternehmerischer und leistungsorientierter Menschen verknüpft. Eine sich an dieser Prämisse orientierende Standort- und Wettbewerbspolitik ist ein wesentlicher Hebel, will man die ökonomischen Potentiale vollständig abrufen und den Wohlstand langfristig absichern.

Zuletzt aktualisiert am 02.12.2024, 10:05

Quelle: WKO | Adobe Stock

Ein Maß für die Wettbewerbsfähigkeit der Steiermark ist der EU Regional Competitiveness Index (Index EU = 100). Die Steiermark schneidet bei diesem Index insbesondere in den Bereichen Marktgröße und Infrastruktur unterdurchschnittlich ab.

Quelle: Europäische Kommission 2023, EU Regional Competitiveness Index.

Der Wirtschaftsstandort Steiermark ist über Jahrzehnte hinweg Beleg dafür, wie wirtschaftspolitisch die richtigen Weichen gestellt und eine Region auch ohne das Vorhandensein natürlicher Standortvorteile zu einem Vorzeigestandort machen bzw. aus existenziellen Krisen sogar gestärkt hervorgehen kann. Die Reformpartnerschaft 2010 bis 2015 ist das jüngste Zeugnis der Reformfähigkeit auf Landesebene.

Ende 2024 stehen wir vor einer Zeitenwende und dies in mehrerlei Hinsicht. Auf der einen Seite wird mit der Inbetriebnahme der Koralmbahn eine Jahrhundertchance in Form der neuen Wirtschaftsregion von internationalem Ausmaß – die AREA Süd – Realität. Auf der anderen Seite müssen sich gewerbliche Unternehmen am Standort Steiermark nach Pandemie- und Inflationskrise in einem ungleich herausfordernder werdenden (globalen) Umfeld und aus einer schlechter gewordenen Wettbewerbssituation heraus behaupten.

Um den Standort abzusichern bzw. wettbewerbsmäßig wieder auf die Überholspur zu kommen, braucht es

  • ein modernes Standortmanagement, mit dem Willen, die Wirtschaft zu entlasten und die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen;
  • eine Zukunftspartnerschaft 2025+, die nicht an den Bundesländergrenzen endet und damit beispielgebend für Österreich wird.

Weitere Maßnahmen und Vorschläge für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Standort:

  • AREA Süd bzw. Kärnten und Steiermark als neue Superregion weiterentwickeln!
    • Mit einer Institutionalisierung der „AREA Süd“ im Sinne einer bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der Steiermark und Kärnten unter Einbeziehung der Sozialpartner:innenorganisationen lässt sich politisch gesehen der Grundstein für eine neue Superregion.
  • Gewerbeflächenmanagement: Top-Unternehmensstandorte sichern!
    • Die Sicherung strategischer Standorte gilt es auf Basis der Instrumente der Raumordnung und Flächensicherung entlang strategischer Verkehrsachsen zu ermöglichen. Wesentlich dabei sind die regionalen Entwicklungsprogramme, die jeweils auf eine begrenzte Anzahl von Vorrang-Standorten abgestellt sein sollte.
  • Flächenrecycling als Gegenmaßnahme zur Bodenversiegelung!
    • Um der Bodenversiegelungs- und Bodenverbrauchsdebatte entgegenzutreten, sollte in der Steiermark vermehrt Augenmerk auf das Recycling von Gewerbeflächen gelegt werden. Die Weichenstellungen hierfür müssen auf Stadt- und Gemeindeebene gelegt werden.
  • Rechts- und Planungssicherheit in der Raumplanung weiter forcieren!
    • Das Instrument eines Bebauungsplans trägt in der örtlichen Raumplanung grundsätzlich sowohl zur Planungs- wie auch Rechtssicherheit für Projektwerber:innen bei und sollte daher weiter forciert werden. Die aktuellen Diskussionen und Verfahren über die rechtzeitige Erlassung von Bebauungsplänen – insbesondere in der Landeshauptstadt Graz – sind dabei jedoch nicht förderlich. Es gilt daher diese Rechtsunsicherheit seitens des Landesgesetzgebers zu beheben und den Fristenlauf klarzustellen. Gleichzeitig müssen auch die entsprechenden personellen Ressourcen für die zeitgerechte Umsetzung der Bebauungspläne zur Verfügung gestellt bzw. Planungsarbeiten ausgelagert werden. Darüber hinaus wird die gängige Praxis, die Erlassung von Bebauungsplänen an zivilrechtliche Vereinbarungen (z.B. Grundabtretungen oder städtebauliche Verträge) zu knüpfen, teilweise als überschießend bewertet. In puncto Rechtssicherheit sollte aus dem Blickwinkel der Wirtschaft auch mit dem raumordnungsrechtlichen Instrument der Bausperre sehr sorgsam umgegangen werden und dieses auf die konkreten Planungsziele beschränkt bleiben.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen wirtschaftsfreundlich gestalten!
    • Der Wirtschaftsstandort Steiermark darf Unternehmen, die nicht nur mit anderen österreichischen Unternehmen, sondern sogar international im Wettbewerb stehen, nicht auch noch strengere landesgesetzliche Bestimmungen aufbürden. Überschießende Umsetzungen auf Landesebene – auch als „Gold-Plating“ bekannt – bedeuten für steirische Betriebe starke Wettbewerbsnachteile und längere Verfahren durch unter anderem mehr Bürokratie und sind daher abzulehnen.
  • Ansiedlungs- bzw. Standorthemmnisse beseitigen: Luftsanierungsgebiete reduzieren!
    • Seit einigen Jahren hat sich die Luftqualität in der Steiermark dank intensiver Maßnahmen und technologischer Entwicklung so weit verbessert, dass große Teile des Landes nicht mehr als Luftsanierungsgebiete behandelt werden müssen. Vor diesem Hintergrund sollten die Luftsanierungsgebiete sukzessive aufgehoben werden.
  • Sunset-Regelung häufiger nutzen!
    • Um der immer stärker werdenden Gesetzesflut entgegenzutreten, sollte stärker auf das Instrument der „Sunset Legislation“ zurückgegriffen werden, d.h. zeitlich befristete Gesetze regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüfen und gegebenenfalls auslaufen lassen.
  • Offizielle Einbindung der Sozialpartner bei landesspezifischen Strategien verankern!
    • Aktuell erfolgt die strategische Ausrichtung des Landes Steiermark Bottom-up über eine Vielzahl an Einzelstrategien. Aus Sicht der Steirischen Wirtschaft fehlt ein echter Masterplan mit Top-down-Ansatz, den auch die Landesentwicklungsstrategie Steiermark 2030 nicht zu verwirklichen mag. Darüber hinaus erfolgt die Einbindung der Sozialpartner:innen bei der Erstellung der einzelnen Strategien in keinem einheitlichen Prozess. Eine konkrete Verankerung der Sozialpartner:innen in Bezug auf die Ausarbeitung der Strategien wäre dabei förderlich

Das vollständige Forderungspapier ist hier abrufbar und enthält Anliegen in den Themenbereichen:

  • Umwelt- und Energierecht
  • Energieversorgung
  • Infrastruktur für Alternativenergie
  • Investitionsklima
  • Einbindung der Sozialpartner
  • Landesstrategien sowie Sachprogramme.