Hintergrund
Was die Steuerreform den Firmen in Österreich bringt
Die Eckpfeiler der ökosozialen Steuerreform stehen. Für Unternehmer aus Österreich bringt diese zahlreiche Erleichterungen – ein Überblick.
Zuletzt aktualisiert am 03.08.2022, 15:24

Monatelang wurde verhandelt, nun liegen sie auf dem Tisch: die Kernpunkte der ökosozialen Steuerreform für Österreich. Das ist unserer Meinung nach in weiten Teilen geglückt. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Reformmaßnahmen aus Unternehmenssicht.
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
- In der Lohn- und Einkommensteuer wird die 2. Tarifstufe ab Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent und die 3. Tarifstufe ab Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent gesenkt.
- Die Entlastung in der ersten Tarifstufe (von 25 auf 20 Prozent) wurde bereits 2020 umgesetzt.
- Diese Reduktion der Grenzsteuersätze in der zweiten und dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer kommt sowohl Selbständigen als auch Arbeitnehmern zugute.
Reduktion der KV-Beiträge
- Die KV-Beiträge werden ab Juli 2022 reduziert.
Anhebung des Gewinnfreibetrags
- Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht.
- Damit wird eine zielgerichtete Entlastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften im KMU-Bereich erreicht, die nicht von einer KöSt-Satzsenkung profitieren.
Senkung der Körperschaftssteuer
- Die Körperschaftssteuer (KöSt) wird stufenweise von 25 auf 23 Prozent gesenkt (1 Prozent 2023, 1 Prozent 2024).
- Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine positive Signalwirkung für den heimischen Wirtschaftsstandort und fördert Eigenkapitalbildung, Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung. Einführung eines Investitionsfreibetrags
- Mit der Steuerreform wird auch ein gestaffelter Investitionsfreibetrag eingeführt.
- Damit werden Investitionen von Unternehmen angekurbelt. Durch den erhöhten Freibetrag für ökologische Investitionen erhalten klimafreundliche Maßnahmen einen zusätzlichen Impuls.
Anhebung der GWG-Grenze
- Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
- Fördert Eigenkapitalbildung, Wirtschaftswachstum, Investitionen und Beschäftigung. Einführung eines Investitionsfreibetrags.
- Zusätzlich wird eine Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen bewirkt.
Steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung
- Bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer können als steuer- und abgabenbefreite Prämie jährlich ausbezahlt werden.
- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren.
Erhöhung des Familienbonus
- Der Familienbonus wird von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht. Hinzu kommt die Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 450 Euro.
- Das unterstützt Eltern in der Erwerbstätigkeit.
Regionaler Klimabonus
- Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für Haushalte wird ein „Regionaler Klimabonus“ eingeführt. Dieser ist regional differenziert ausgestaltet und berücksichtigt u.a. die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Neben Arbeitnehmern und Pensionisten erhalten auch Selbständige den Regionalbonus.
Ausnahmeregelung
- Ausnahmen von der CO2-Bepreisung gibt es für Anlagen, die dem EU-ETS unterliegen. Abfederung der CO2-Bepreisung für Haushalte wird ein „Regionaler Klimabonus“ eingeführt. Dieser ist regional differenziert ausgestaltet und berücksichtigt u.a. die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Damit werden Doppelbelastungen vermieden.
Carbon-Leakage-Regelung
- Kompensation gibt es für jene Unternehmen, für die ein Wechsel auf CO2-neutrale Alternativen aufgrund der Wettbewerbssituation derzeit noch nicht möglich ist.
- Dies soll die Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten verhindern.
Härtefall-Regelung
- Für Unternehmen, deren Brennstoffkosten einen hohen Anteil an den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen oder die durch die Zusatzkosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr belastet werden, wird eine Härtefall-Regelung eingeführt.