Anhebung des Frauenpensions-Antrittsalters zeigt Wirkung
Der demographische Wandel und der maßgeblich durch ihn verursachte Arbeitskräftemangel stellen unser Wirtschafts- und Sozialmodell vor große Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, sind mutige arbeitsmarktpolitische Entscheidungen erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am 19.08.2024, 10:27
Die 1992 beschlossene Reform zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024 bis 2033 war ein erster Schritt in die richtige Richtung und beginnt nun Wirkung zu zeigen: So waren im Juni 2024 um rund 16.000 mehr Frauen im Alter von 60 bis 65 Jahren unselbständig beschäftigt als im Juni des Vorjahres.
>>> Seit Juni 2023 sind 37 % mehr ältere Frauen im Erwerbsleben geblieben.
Anzahl unselbständig beschäftigter Frauen im Alter von 60 bis 65 Jahren in Österreich.
Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger.
FAZIT: Durch die Reform des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen gelingt es nun, mehr Frauen ab 60 im aktiven Erwerbsleben zu halten. Die Rahmenbedingungen zu schaffen, um dem demographischen Wandel zu begegnen und in Zukunft weiterhin mehr ältere und erfahrene Mitarbeiter:innen in den Unternehmen zu halten, ist eine wichtige Aufgabe der Politik. Weitere Ansatzpunkte zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes gilt es ebenfalls konsequent weiterzuverfolgen. Dazu gehören neben einer Attraktivierung von Arbeit durch abgabefreies Arbeiten in der Pension und steuerfreie Überstunden auch die Senkung von Lohnnebenkosten sowie eine dringend notwendige Ausweitung des Zuzugs qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.